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vorschriftsgemäße Gefahrstofflagerung

 

„Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe, müssen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht möglich ist." (Auszug aus WHG § 19g)

 

  Zulassungen
  Unsere Auffangwannen entsprechen den
  vorgeschriebenen Richtlinien der StawaR. Für
  Auffangwannen, die von der StawaR abweichen,
  liegen vom Deutschen Institut für Bautechnik
  (DIBt) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
  vor.

 

 

  Auffangvolumen
  Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten
  Behälters, mindestens 10% der gelagerten
  Menge aufnehmen können.
  ACHTUNG: In  asserschutzgebieten muss die
  gesamte Lagermenge zurückgehalten werden
  können (100 %)! 

 

 

 

   


 



 



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