 |
|
 |
vorschriftsgemäße Gefahrstofflagerung
|
| |
 |
|
 |
|
|
„Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe, müssen so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht möglich ist." (Auszug aus WHG § 19g)
|
|
Zulassungen Unsere Auffangwannen entsprechen den vorgeschriebenen Richtlinien der StawaR. Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, liegen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vor.
|
|
Auffangvolumen Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10% der gelagerten Menge aufnehmen können. ACHTUNG: In asserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge zurückgehalten werden können (100 %)! |
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|
 |
|
|
|
 |
 |
IFAT
Besuchen Sie uns auf derIFAT vom 13.-17.09.2010 in München.
Halle B3, Stand 100+103/202
zur Messeseite
[Messen]
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
|