Verkaufs- und Lieferbedingungen
Präambel
Die Angebote der BAUER GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge der BAUER GmbH mit Unternehmern gem. § 14 BGB.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle laufenden und künftigen Aufträge, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen davon anerkannt haben.
Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen unseres jeweiligen Vertragspartners – nachstehend Auftraggeber genannt – wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung vielmehr unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets – soweit nicht anders kommuniziert – freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge bedürfen zu ihrer rechtsverbindlichen Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk in der Höhe der aktuellen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und gelten nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- und Sonderleistungen werden von uns gegenüber dem Auftraggeber separat berechnet.
4. Qualität/Beschaffenheit
Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, z.B. Gebrauchswerte, Verwendungsmöglichkeiten, Belastbarkeit, Einsatzzwecke, Toleranzen sowie technische Daten sind Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Angaben in den Angeboten und Preislisten über Abmessungen und Gewichte und alle Abbildungen sind annähernd und ungefähr. Aus ihnen können nur dann besondere Rechte abgeleitet werden, wenn wir deren Verbindlichkeit ausdrücklich vertraglich zugesichert haben. Von uns an den Auftraggeber übergebene Zeichnungen sind auf Richtigkeit zu prüfen und etwa notwendige Änderungen uns sofort aufzugeben. Bei unterlassener Änderungsmitteilung haften wir nicht für Mängel und deren Beseitigung. Unsere Zeichnungen dürfen nicht kopiert und dritten Personen nicht bekanntgegeben werden. Alle Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in 46354 Südlohn, Deutschland, es sei denn, mit dem Auftraggeber besteht eine davon abweichende vertraglich Regelung.
5.2 Versandvorschriften des Auftraggebers sind in der Bestellung deutlich zu kennzeichnen. Im Übrigen unterliegen die Versandart sowie die Verpackungsart unserem pflichtgemäßen Ermessen.
5.3 Die Gefahren des Transports gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für Teillieferungen oder wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Anfuhr) übernommen haben, ohne dazu vertraglich eine Bringschuld mit dem Auftraggeber vereinbart zu haben. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Für die Bestimmung dieses Zeitpunkts ist der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die vereinbarte Selbstabholung aus Gründen, die nicht von uns, sondern von unserem Auftraggeber zu vertreten sind, so geht die Gefahr am folgenden Tag nach Mitteilung über unsere Bereitstellung der Ware auf den Auftraggeber über. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber Lagerkosten nach entsprechendem Aufwand zu berechnen. Sollte es zu einer zweiten Zustellung im Rahmen unserer Versandleistung kommen, werden gegenüber unserem Auftraggeber Kosten in Höhe von 70 % der ursprünglichen Versandkosten berechnet. Bei Selbstabholung obliegt dem Auftraggeber, bzw. seinem Beauftragten das Beladen der Fahrzeuge. Soweit unsere Mitarbeiter bei Ladevorgängen behilflich sind, handeln sie nicht als unsere Erfüllungsgehilfen, sondern allein auf Geheiß des Auftraggebers.
6. Lieferfristen
Wir bemühen uns, vertraglich vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen neuen Liefertermin nennen. Sollte auch dieser Liefertermin von uns nicht eingehalten werden, so kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Rechte erst ausüben, wenn die Lieferung oder Leistung innerhalb einer von ihm uns gesetzten und für uns angemessenen Nachfrist weiterhin nicht erfolgt. Fälle höherer Gewalt und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Verfügungen), die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung. Wird hierdurch die Lieferung bzw. die Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind wir berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Leistungsstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zum vollständigen Ausgleich des fälligen Rechnungsbetrages einschließlich sämtlicher Nebenforderungen durch den Auftraggeber bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bereits bezahlte Ware bleibt unser Eigentum, solange uns noch Forderungen gegenüber dem Auftraggeber zustehen. Bei Vermischung oder Vermengung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit anderen Waren bleibt unser Eigentum als Miteigentum erhalten. Der Auftraggeber nimmt die Ware für uns in eine handelsübliche Verwahrung. Er ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung verpflichtet. Er hat die Ware auf seine Kosten gegen alle Risiken zu versichern. Etwaige Versicherungsansprüche des Auftraggebers gegen den Versicherer gelten an uns abgetreten.
7.2 Dem Auftraggeber steht es frei, über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind dabei ausdrücklich unzulässig. Etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Verwertet der Auftraggeber die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware z.B. durch Verkauf, so tritt der uns schon jetzt bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit ihm alle aus der Verwertung entstehenden Forderungen gegen seine Vertragspartner bis zur Höhe unserer sämtlichen Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen ab. Der Auftraggeber ist trotz der vorstehenden Abtretung zur Einziehung der Forderungen bis auf schriftlichen Widerruf ermächtigt. Unsere Einziehungsermächtigung bleibt von dieser Einziehungsermächtigung des Auftraggebers unberührt. Wir werden die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als einen Anteil von 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8. Mängelhaftung
Für die von uns gelieferte Waren besteht das gesetzliche Mängelhaftungsrecht nach folgender Maßgabe:
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
8.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten durch den Auftraggeber sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten dann als genehmigt, wenn uns gegenüber keine Anzeige hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich binnen fünf Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen fünf Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Der Lieferschein ist beizufügen. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die anfallenden Kosten deshalb erhöhen, weil sich der Kaufgegenstand an einem anderen Ort als dem des bestimmungsgemäßen Gebrauchs durch den Auftraggeber befindet.
8.3 Im Übrigen geltend die gesetzlichen Vorschriften.
9. Haftung
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach folgender Maßgabe eingeschränkt:
9.1 Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen und nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Macht der Auftraggeber Ansprüche gegen uns wegen anderer Schäden geltend, haften wir nur, soweit diese auf unserem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Gegenstand einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie sind. Liegt keine vorsätzliche Vertragsverletzung durch uns vor, ist ein solcher Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden der Höhe nach begrenzt.
9.3 Sofern wir sogenannte Kardinalspflichten (d.h. solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf) verletzen, haften wir auf Schadenersatz. Die Ersatzpflicht ist aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10. Zahlung
Unsere Mitarbeiter oder Dritte sind nur bei Nachweis ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch uns zum Inkasso befugt. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir, unbeschadet der sonstigen Rechte, befugt für noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können wir Zinsen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnen. Gem. § 288 Abs. 5 BGB sind wir berechtigt, eine Inkassopauschale in Höhe von € 40,- für Mahn- und Inkassokosten zu berechnen. Die Berechnung weitergehenden Verzugsschadens bleibt von dieser Pauschale unberührt. Gegenüber Forderungen von uns kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Für den Fall, dass wir aus einem Vertragsverhältnis gegenüber unserem Auftraggeber Schadenersatzansprüche haben, sind wir berechtigt, 20 %, bezogen auf den Nettoauftrags-/Warenwert als Schadenersatz zu fordern. Das gleiche gilt für den Ersatz einer Wertminderung. Hierbei wird ausdrücklich dem Auftraggeber der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
11. Schlussbestimmungen
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsabkommens wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber ist unser Geschäftssitz in 46354 Südlohn, Deutschland. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde eine unzumutbare Härte für den Auftraggeber darstellen.
Südlohn, November 2022
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