Bergungsgroßverpackungen

Die ADR 2015 stellt besondere Anforderungen hinsichtlich der Transportverpackung bei beschädigten, defekten oder undichten bzw. nicht den Vorschriften entsprechenden Versandstücken mit gefährlichen Gütern oder gefährliche Güter, die verschüttet wurden bzw. ausgetreten sind: schadhafte Gebinde über 60 Liter müssen in Bergungsgroßverpackungen transportiert werden.

Bergungs-Großverpackung Typ SAG

Bergungs-Großverpackung Typ SAG

Transport beschädigter, defekter oder undichter Versandstücke mit gefährlichen
Gütern.

Zusendung

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Anrede

Rückruf

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